Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Revisionsentscheidung in einem „Cum-Ex“-Fall
Kategorie: Steuern und Recht | 27. Februar 2024
Das BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde eines wegen der Beteiligung an sog. Cum-Ex-Geschäften zu einer Freiheitsstrafe Verurteilten nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 2 BvR 1816/23).
Quelle: www.datev.de