Unzulässige Werbung einer Influencerin

Kategorie: Recht | 29. Mai 2020

Eine Influencerin darf im geschäftlichen Verkehr auf ihrem Instagram-Auftritt keine Bilder von sich einstellen, auf denen sie Waren präsentiert und auf die Accounts der Hersteller verlinkt, ohne dies als Werbung kenntlich zu machen. Dies entschied das OLG Braunschweig (Az. 2 U 78/19).

Weitere Informationen: Unzulässige Werbung einer Influencerin

Quelle: www.datev.de

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