Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses
Kategorie: Recht | 20. Oktober 2017
Hält ein Abgeordneter seine an die Bundesregierung gerichtete parlamentarische Frage für unrichtig beantwortet, muss er diese vor Einleitung des Organstreitverfahrens mit der (mutmaßlichen) Unrichtigkeit der Antwort konfrontieren und ihr so die Möglichkeit geben, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und ihre Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen. Anderenfalls fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis. So entschied das BVerfG (Az. 2 BvE 6/16).
Weitere Informationen: Unzulässiger Antrag im Organstreitverfahren wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses
Quelle: www.datev.de