Unzulässiger Eilantrag gegen Berliner „Mietendeckel“
Kategorie: Recht | 14. Februar 2020
Das BVerfG hat einen Antrag auf Außerkraftsetzung einer Vorschrift des Gesetzes zur Neuregelung gesetzlicher Vorschriften zur Mietenbegrenzung des Landes Berlin (sog. Mietendeckel) im Wege einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen. Der Antrag sei zu früh eingegangen (Az. 1 BvQ 12/20).
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Quelle: www.datev.de