Unzulässigkeit der Fixierung eines Patienten bei fehlender Möglichkeit einer Klinik zur „Eins-zu-Eins-Betreuung“
Kategorie: Recht | 28. Februar 2020
Das AG Frankfurt entschied, dass ein vorläufig in einer Klinik für Psychiatrie untergebrachter Patient nicht länger fixiert bleiben dürfe, wenn nicht durch ausreichend pflegerisches und/oder therapeutisches Personal zu gewährleisten sei, dass der Betroffene innerhalb der Fixierung rechtzeitige Hilfe bekomme, bzw. er hierbei in eine gefährliche Situation geraten könne (Az. 49 XVI 35/20 L).
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Quelle: www.datev.de