Unzulässigkeit einer Popularklage gegen die Aufhebung der Unterschutzstellung des "Hohen Buchenen Waldes im Ebracher Forst"
Kategorie: Recht | 23. März 2018
Der BayVerfGH hat die Popularklage gegen die Aufhebung der Unterschutzstellung des „Hohen Buchenen Walds im Ebracher Forst“ als geschützter Landschaftsbestandteil als unzulässig abgewiesen, weil keine Grundrechtsverletzung aufgezeigt werde (Az. Vf. 4-VII-16).
Weitere Informationen: Unzulässigkeit einer Popularklage gegen die Aufhebung der Unterschutzstellung des "Hohen Buchenen Waldes im Ebracher Forst"
Quelle: www.datev.de