Unzureichende Begründung der Nicht-Vorlage an den EuGH verletzt das Recht auf den gesetzlichen Richter

Kategorie: Steuern und Recht | 5. August 2022

Der VerfGH Rheinland-Pfalz hat einer Verfassungsbeschwerde stattgegeben, die die Verpflichtung nationaler Gerichte zur Durchführung eines Vorabentscheidungsverfahrens vor dem EuGH im Zusammenhang mit dem in den Lebensversicherungsrichtlinien verbürgten Widerspruchsrecht und der Frage dessen rechtsmissbräuchlicher Ausübung betraf (Az. VGH B 70/21).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Steuerbefreiung von Überstundenzuschlägen bringt kaum Entlastung . . . ...

Nach den Plänen der Koalition sollen Überstundenzuschläge künftig unter bestimmten . . . ... [weiterlesen]

Besteuerung von Streubesitzdividenden bei Familienstiftungen . . .

Bei der Ermittlung des Einkommens der nach § 1 Abs. . . . ... [weiterlesen]

Archiv