Unzutreffende Angaben eines Reisebüros zum Zustand des gebuchten Zimmers
Kategorie: Steuern und Recht | 15. September 2025
Sind mündliche Erklärungen des Reisenden (hier: renovierter Zustand des Hotelzimmers) für den Inhalt seines Vertragsangebotes an den Reiseveranstalter maßgeblich, trägt lt. AG München der Reiseveranstalter das Risiko einer fehlerhaften Weiterleitung des Angebots durch das vermittelnde Reisebüro (Az. 112 C 7280/25).
Quelle: www.datev.de