Urlaubsanspruch nach rechtswidriger Entlassung und Wiederaufnahme der früheren Beschäftigung
Kategorie: Recht | 25. Juni 2020
Ein Arbeitnehmer hat für den Zeitraum zwischen seiner rechtswidrigen Entlassung und der Wiederaufnahme seiner früheren Beschäftigung Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub oder, bei Beendigung seines Arbeitsverhältnisses, auf eine Vergütung als Ersatz für nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub. So entschied der EuGH (Rs. C-762/18, C-37/19).
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Quelle: www.datev.de