Urteil zu Google Flights: Angaben zur Emissionseinsparung waren irreführend

Kategorie: Steuern und Recht | 28. August 2025

Google darf auf dem Suchportal Google Flights keine Emissionseinsparungen für Flüge angeben, ohne deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um bloße Schätzungen handelt. Das hat das LG Berlin nach einer Klage des vzbv entschieden (Az. 15 O 349/24).

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

BFH zur Verlustnutzung nach Beendigung einer . . . ...

Der BFH hatte zu klären, ob Verluste i. S. d. . . . ... [weiterlesen]

BFH: Umsatzsteuerbefreiung für Leistungen eines Präventions- . . . ...

Der BFH hatte zu entscheiden, ob ein Präventions- und Persönlichkeitstrainer . . . ... [weiterlesen]

Archiv