Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe erzielt

Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2021

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich lt. BMWi die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Sommerbelebung in der Gastronomie bleibt aus . . .

Der DATEV Mittelstandsindex August 2025 zeigt, dass sich der wirtschaftliche . . . ... [weiterlesen]

Sommerbelebung in der Gastronomie bleibt aus  . . .

Wirtschaftlicher Abwärtstrend setzt sich fort; Umsätze im deutschen Mittelstand sind . . . ... [weiterlesen]

Archiv