Verbesserungen für angeschlossene Gaststättenbetriebe bei November- und Dezemberhilfe erzielt

Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2021

Für Unternehmen mit angeschlossener Gaststätte wird der Zugang zu den außerordentlichen Wirtschaftshilfen für den Monat November und Dezember verbessert und vereinfacht. Künftig ist der Gaststättenanteil unabhängig von den Umsätzen des restlichen Unternehmens antragsberechtigt. Hierauf hat sich lt. BMWi die Bundesregierung in Abstimmung mit dem Freistaat Bayern verständigt.

Weitere Informationen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen (§ . . . ...

Aufgrund des EuGH-Urteils C-45/20 und C-46/20 sowie der BFH-Urteile XI . . . ... [weiterlesen]

Wirtschaftsstandort Deutschland – ein gemischtes Bild . . .

Die systematische Betrachtung des Wirtschaftsstandorts Deutschland ergibt ein gemischtes Bild . . . ... [weiterlesen]

Archiv