Verbot der Ausfuhr von Schiffsverstellpropellern in die Russische Föderation bestätigt
Kategorie: Recht | 23. Februar 2018
Das VG Frankfurt am Main hat das Verbot der Ausfuhr von Schiffsverstellpropellern in die Russische Föderation nach in Kraft treten des Russland-Embargos bestätigt. Auch Altverträge fallen danach unter die Embargoverordnung (Az. 5 K 2253/16.F, 5 K 2647/16.F).
Weitere Informationen: Verbot der Ausfuhr von Schiffsverstellpropellern in die Russische Föderation bestätigt
Quelle: www.datev.de