Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen AfD-Vorstandsmitglied vorläufig ausgesetzt

Kategorie: Recht | 12. Oktober 2017

Das VG Osnabrück hat auf Antrag des stellvertretenden Bundesschatzmeisters der Alternative für Deutschland (AfD), Bodo Suhren, der als Beamter bei der Polizei Osnabrück tätig ist, ein von der Polizeidirektion Osnabrück verfügtes Verbot der Führung der Dienstgeschäfte vorläufig ausgesetzt (Az. 3 B 70/17).

Weitere Informationen: Verbot der Führung der Dienstgeschäfte gegen AfD-Vorstandsmitglied vorläufig ausgesetzt

Quelle: www.datev.de

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