Verbot einer geplanten Veranstaltung zum Newrozfest am 17.03.2018 in Hannover ist voraussichtlich rechtswidrig

Kategorie: Recht | 16. März 2018

Das VG Hannover hat die Ankündigung der Polizei, Demonstrationszüge zum kurdischen Newrozfest aus Sicherheitsgründen nicht zuzulassen, angesichts des Grundrechts der Versammlungsfreiheit als voraussichtlich rechtswidrig erklärt (Az. 10 B 1918/18).

Weitere Informationen: Verbot einer geplanten Veranstaltung zum Newrozfest am 17.03.2018 in Hannover ist voraussichtlich rechtswidrig

Quelle: www.datev.de

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