Verbot mehrfacher sachgrundloser Befristung im Grundsatz verfassungsgemäß
Kategorie: Recht | 13. Juni 2018
Das BVerfG hat ein Verbot mehrfacher sachgrundlos befristeter Beschäftigungen bei denselben Vertragsparteien bestätigt, soweit die Beschäftigten nach Art und Umfang der Vorbeschäftigung tatsächlich des Schutzes vor Kettenbefristungen bedürfen (Az. 1 BvL 7/14 u. a.).
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Quelle: www.datev.de