Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

Kategorie: Recht | 5. Oktober 2017

Der BGH entschied, dass werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers als unzulässige Tabakwerbung anzusehen sind (Az. I ZR 117/16).

Weitere Informationen: Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Testament: Eine Kopie ist nun mal . . . ...

Das OLG Zweibrücken hat entschieden, dass die Kopie eines Testaments . . . ... [weiterlesen]

BaFin: Rückzahlung von Bankenabgabe . . .

Das VG Frankfurt hat entschieden, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht . . . ... [weiterlesen]

Archiv