Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

Kategorie: Recht | 5. Oktober 2017

Der BGH entschied, dass werbende Abbildungen auf der Startseite des Internetauftritts eines Tabakherstellers als unzulässige Tabakwerbung anzusehen sind (Az. I ZR 117/16).

Weitere Informationen: Verbotene Tabakwerbung durch Internetauftritt eines Tabakherstellers

Quelle: www.datev.de

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