Verbraucher müssen für Möbellieferung nicht doppelt zahlen

Kategorie: Recht | 29. August 2017

Hat ein Online-Händler mit dem Kunden Lieferung von Möbeln in die Wohnung vereinbart, kann er die Lieferung nicht in Rechnung stellen, wenn die Spedition diese verweigert bzw. erst nach einer zusätzlichen Zahlung durchführt. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verklagte den Händler auf Unterlassung und bekam vor dem LG Lübeck Recht (Az. 8 HKO 55/16).

Weitere Informationen: Verbraucher müssen für Möbellieferung nicht doppelt zahlen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

5.000 Euro Entschädigung für Facebook-Nutzer wegen . . . ...

In der gegen Meta Platforms Ireland betriebenen Klage hat die . . . ... [weiterlesen]

Veröffentlichung der Konsultationsvereinbarung vom 4. Juni . . . ...

Die zuständigen Behörden Japans und der Bundesrepublik Deutschland haben mit . . . ... [weiterlesen]

Archiv