Verbraucherinformation: Vielzahl von Anfragen kein Ablehnungsgrund

Kategorie: Steuern und Recht | 3. Dezember 2021

Behörden dürfen Anträge auf Verbraucherinformationen, die von verschiedenen Personen über eine Internetplattform gestellt werden, nicht wegen ihrer Vielzahl unter Hinweis auf ihre knappen Ressourcen und ihre „eigentlichen Aufgaben“ versagen. So entschied das VG Berlin (Az. 14 K 153/20).

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Quelle: www.datev.de

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