Vereinbarte Beschaffenheit bei Vertragsschluss nicht bestätigt – Vertragsrücktritt rechtens
Kategorie: Recht | 6. Dezember 2019
Die Verweigerung einer Bestätigung der bei Vertragsschluss vereinbarten Beschaffenheit (hier: Bau eines Kachelofens) stellt ein den Vertragszweck gefährdendes Verhalten dar, welches den Kunden zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Dies entschied das AG München (Az. 159 C 13909/18).
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Quelle: www.datev.de