Vereinfachtes Stundungsverfahren bei Rückforderungen von Corona-Hilfen
Kategorie: Steuern und Recht | 3. Juni 2024
Das FinMin Mecklenburg-Vorpommern hat auf Anregung der Vereinigung der Unternehmensverbände ein einfaches und unbürokratisches Verfahren zur Stundung von Rückforderungen bei den Corona-Hilfen entwickelt.
Quelle: www.datev.de