Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch

Kategorie: Recht | 23. Oktober 2017

In der Auseinandersetzung der Wettbewerbszentrale mit der Fa. Almased hat der BGH der Revision der Wettbewerbszentrale gegen ein Urteil des OLG Celle stattgegeben (Az. KZR 59/16). Damit ist das erstinstanzliche Urteil des LG Hannover nun rechtskräftig, wonach Almased wegen eines Kartellverstoßes zur Unterlassung verurteilt worden war.

Weitere Informationen: Verfahren gegen Almased wegen vertikaler Preisbindung: Wettbewerbszentrale setzt sich beim BGH durch

Quelle: www.datev.de

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