Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos
Kategorie: Recht | 6. Juli 2018
Die Anordnung der Durchsuchung eines Büros einer Rechtsanwaltskanzlei und die Bestätigung der Sicherstellung der dort aufgefundenen Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das BVerfG entschieden (Az. 2 BvR 1405/17 u. a.).
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Quelle: www.datev.de