Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos

Kategorie: Recht | 6. Juli 2018

Die Anordnung der Durchsuchung eines Büros einer Rechtsanwaltskanzlei und die Bestätigung der Sicherstellung der dort aufgefundenen Unterlagen zum Zwecke der Durchsicht sind verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. Dies hat das BVerfG entschieden (Az. 2 BvR 1405/17 u. a.).

Weitere Informationen: Verfassungsbeschwerden anlässlich der Durchsuchung einer Anwaltskanzlei im Zuge des "Diesel-Skandals" erfolglos

Quelle: www.datev.de

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