Verfassungsbeschwerden gegen Neuregelung zur Tarifkollision nicht zur Entscheidung angenommen

Kategorie: Recht | 2. Juli 2020

Das BVerfG hat drei Verfassungsbeschwerden gegen die Neuregelung zur Tarifkollision in § 4a Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 des Tarifvertragsgesetzes (TVG) nicht zur Entscheidung angenommen, denn zunächst müssten Fachgerichte angerufen werden (Az. 1 BvR 672/19, 1 BvR 2832/19, 1 BvR 797/19).

Weitere Informationen: Verfassungsbeschwerden gegen Neuregelung zur Tarifkollision nicht zur Entscheidung angenommen

Quelle: www.datev.de

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