Verfassungswidrigkeit der A 11-Besoldung im Saarland in den Jahren 2011 bis 2016

Kategorie: Recht | 6. Juni 2018

Die Besoldung der Beamten des Saarlandes in der Besoldungsgruppe A 11 war in den Jahren 2011 bis 2016 in verfassungswidriger Weise zu niedrig bemessen. Dies hat das OVG des Saarlandes entschieden und das Verfahren dem Bundesverfassungsgericht gemäß Art. 100 Abs. 1 GG zur Entscheidung vorgelegt.

Weitere Informationen: Verfassungswidrigkeit der A 11-Besoldung im Saarland in den Jahren 2011 bis 2016

Quelle: www.datev.de

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