Vergleich zur Beilegung eines Rechtsstreits zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller kann gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen
Kategorie: Recht | 22. Januar 2020
Generalanwältin Kokott hat dem EuGH vorgeschlagen, zu entscheiden, dass ein Vergleich zur Beilegung eines Rechtsstreits zwischen dem Inhaber eines Arzneimittelpatents und einem Generikahersteller gegen das EU-Wettbewerbsrecht verstoßen kann. Ein solcher Vergleich könne nämlich sowohl eine bezweckte oder bewirkte Einschränkung des Wettbewerbs als auch eine missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung darstellen (Rs. C-307/18).
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Quelle: www.datev.de