Vergütung von Fahrtzeiten – Außendienstmitarbeiter

Kategorie: Recht | 18. März 2020

Regelungen in einer Betriebsvereinbarung, welche die vergütungspflichtigen Fahrtzeiten eines Außendienstmitarbeiters verkürzen, sind wegen Verstoßes gegen die Tarifsperre des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG lt. BAG unwirksam, wenn die betreffenden Zeiten nach den Bestimmungen des einschlägigen Tarifvertrags uneingeschränkt der entgeltpflichtigen Arbeitszeit zuzurechnen und mit der tariflichen Grundvergütung abzugelten sind (Az. 5 AZR 36/19).

Weitere Informationen: Vergütung von Fahrtzeiten – Außendienstmitarbeiter

Quelle: www.datev.de

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