Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen Sanktionen

Kategorie: Recht | 28. Februar 2019

Das BVerwG entschied, dass eine landesrechtliche Norm, nach der die komplette staatliche Pflichtfachprüfung für nicht bestanden erklärt wird, obwohl der Prüfling nach einer Pause nur fünf Minuten zu spät zum zweiten Teil der Prüfung gekommen ist und ihm deswegen die Fortsetzung der Prüfung verweigert wurde, unverhältnismäßig ist (Az. 6 C 3.18).

Weitere Informationen: Verhältnismäßigkeit von prüfungsrechtlichen Sanktionen

Quelle: www.datev.de

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