Verkauf „gebrauchter“ E-Books über Website bedarf der Erlaubnis des Urhebers
Kategorie: Recht | 19. Dezember 2019
Der EuGH entschied, dass der Verkauf „gebrauchter“ E-Books über eine Website eine öffentliche Wiedergabe darstellt, die der Erlaubnis des Urhebers bedarf (Rs. C-263/18).
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Quelle: www.datev.de