Verkehrssicherungspflicht im Arbeitsverhältnis bei einem Sturm

Kategorie: Recht | 11. September 2017

Laut LAG Düsseldorf hat eine Arbeitgeberin (hier eine Gemeinde) die Pflicht, nach einer Sturmwarnung ihr Betriebsgelände abzugehen und etwaige Gefahrenquellen zu sichern. Bei Verletzung dieser Verkehrssicherungspflicht muss sie für Sturmschäden am ordnungsgemäß abgestellten Pkw ihres Arbeitnehmers haften (Az. 9 Sa 42/17).

Weitere Informationen: Verkehrssicherungspflicht im Arbeitsverhältnis bei einem Sturm

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Abbau von Bürokratie in der Ehren­amts- . . . ...

Die CDU/CSU-Fraktion fordert eine Bürokratiebremse für das Ehrenamt. Der Antrag . . . ... [weiterlesen]

Sachbeschädigung: Schmerzensgeld bei Anpassungsstörung . . .

Eine durch vorsätzliche Sachbeschädigungen ausgelöste Anpassungsstörung rechtfertigt Schmerzensgeld. So entschied . . . ... [weiterlesen]

Archiv