Verkehrstherapeutsche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Kategorie: Steuern | 16. Oktober 2017

Das FG Münster entschied, dass verkehrstherapeutische Leistungen zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis keine umsatzsteuerfreien Heilbehandlungen darstellen (Az. 15 K 3562/14 U).

Weitere Informationen: Verkehrstherapeutsche Leistungen sind umsatzsteuerpflichtig

Quelle: www.datev.de

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