Verlängerung des KapMuG
Kategorie: Recht | 2. Juli 2020
Die Fraktion der CDU/CSU und der SPD im Bundestag haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes (KapMuG) vorgelegt (19/20599). Danach soll die Geltungsdauer des KapMuG bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 verlängert werden.
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Quelle: www.datev.de