Verletzung beim Eislaufen ist kein Arbeitsunfall
Kategorie: Recht | 27. Februar 2018
Das SG Detmold entschied, dass ein Unfall auf einer Eisbahn bei einer teambildenden Maßnahme nicht als Arbeitsunfall anzuerkennen ist (Az. S 1 U 263/15).
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Quelle: www.datev.de