Verletzung von Grundrechten – Recht auf Vergessen II
Kategorie: Recht | 27. November 2019
Das BVerfG entschied, dass die Meinungsfreiheit der Inhalteanbieter bei der Prüfung eines Unterlassungsanspruchs gegen Suchmaschinenbetreiber zu berücksichtigen ist (Az. 1 BvR 276/17).
Weitere Informationen: Verletzung von Grundrechten – Recht auf Vergessen II
Quelle: www.datev.de