Verlustverrechnung erneut beim Bundesverfassungsgericht

Kategorie: Steuern | 5. September 2017

Der BdSt nimmt Stellung zu einem Vorlagebeschluss des FG Hamburg (Az. 2 K 245/17). Gegenstand der neuen Vorlage an das BVerfG ist ein Fall, wonach der Verlustvortrag einer Kapitalgesellschaft vollständig wegfällt, wenn innerhalb von fünf Jahren mehr als 50 Prozent der Anteile übertragen werden. Damit wird eine weitere Variante der höchst umstrittenen Verlustabzugsbeschränkung verfassungsrechtlich überprüft

Weitere Informationen: Verlustverrechnung erneut beim Bundesverfassungsgericht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

IESBA: 2023 Handbook veröffentlicht . . .

Das International Ethics Standards Board for Accountants (IESBA) hat die . . . ... [weiterlesen]

Beschäftigte müssen die Leasingraten eines Dienstrad-Leasings . . . ...

Das ArbG Aachen entschied, dass der Arbeitnehmer die Leasingraten eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv