Vermieter ist an versprochene Räumung von Teilen des Mobiliars gebunden

Kategorie: Steuern und Recht | 10. September 2021

Das AG München gab der Klage eines Ehepaars gegen ihre Vermieterin auf Entfernung aller Gegenstände aus der mitvermieteten Garage sowie weiteren Mobiliars aus dem vermieteten Einfamilienhaus statt und wies die Klage nur hinsichtlich der verlangten Entfernung eines Sideboards ab (Az. 461 C 5739/20).

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Quelle: www.datev.de

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