„Vermietung nur an Deutsche“ verstößt gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Kategorie: Recht | 10. Dezember 2019

Wird ein Wohnungsinteressent auf Grund seiner Rasse oder ethnischen Herkunft als Mieter abgelehnt, hat dieser Anspruch auf eine Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies entschied das AG Augsburg (Az. 20 C 2566/19).

Weitere Informationen: „Vermietung nur an Deutsche“ verstößt gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Quelle: www.datev.de

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