„Vermietung nur an Deutsche“ verstößt gegen Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
Kategorie: Recht | 10. Dezember 2019
Wird ein Wohnungsinteressent auf Grund seiner Rasse oder ethnischen Herkunft als Mieter abgelehnt, hat dieser Anspruch auf eine Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Dies entschied das AG Augsburg (Az. 20 C 2566/19).
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Quelle: www.datev.de