Verordnung der EU-Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise nichtig

Kategorie: Recht | 14. Dezember 2018

Das EuG gab den Klagen der Städte Paris, Brüssel und Madrid statt und erklärt die Verordnung der EU-Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise für nichtig. Die Kommission war nicht befugt, die Euro-6-Emissionsgrenzwerte für die neuen Prüfungen im praktischen Fahrbetrieb abzuändern (Rs. T-339/16 und T-352/16).

Weitere Informationen: Verordnung der EU-Kommission, in der für die Prüfungen neuer leichter Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge zu hohe Emissionsgrenzwerte für Stickoxide festgelegt werden, teilweise nichtig

Quelle: www.datev.de

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