Verordnung über das Naturschutzgebiet “Auenlandschaft Hohenrode“ in der Stadt Rinteln rechtmäßig

Kategorie: Recht | 23. April 2018

Laut OVG Niedersachsen war es rechtmäßig, dass der Landkreis Schaumburg das Gebiet „Auenlandschaft Hohenrode“ in der Stadt Rinteln unter Naturschutz gestellt und u. a. die Ausübung der Fischerei eingeschränkt hat (Az. 4 KN 343/15).

Weitere Informationen: Verordnung über das Naturschutzgebiet “Auenlandschaft Hohenrode“ in der Stadt Rinteln rechtmäßig

Quelle: www.datev.de

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