Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten: Verschiebung des Geltungsbeginns um ein Jahr

Kategorie: Steuern und Recht | 8. Oktober 2024

Die EU-Kommission hat einen Änderungsvorschlag zur Verordnung (EU) 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten vorgelegt. Darin schlägt sie u. a. die Verschiebung der Anwendung der Verordnung um ein Jahr vor. Demnach müssen große Unternehmen die Vorschriften ab 30.12.2025 (statt 30.12.2024) und Kleinst- und kleine Unternehmen ab 30.06.2026 (statt 30.06.2025) anwenden.

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Quelle: www.datev.de

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