Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich

Kategorie: Steuern | 27. Mai 2020

Zu dem Verordnungsentwurf wurde die Konsultation der Länder und Verbände eingeleitet. Die Verordnung soll die Meldepflichten bestimmter Berufsträger – u. a. Notaren und Rechtsanwälten – bei Immobilientransaktionen konkretisieren. Mehrere Änderungen des Geldwäschegesetzes, die bereits zu Beginn des Jahres in Kraft getreten sind, sowie diese Verordnung dienen dem Ziel, erhöhten Geldwäscherisiken im Immobiliensektor entgegenzuwirken und das Rahmenwerk zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu stärken.

Weitere Informationen: Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich

Quelle: www.datev.de

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