Versagen von Ratenzahlungen gegenüber betagten Kunden ist Fall zulässiger Altersdiskriminierung
Kategorie: Recht | 16. März 2018
Das Versagen von Ratenzahlungen gegenüber betagten Kunden ist lt. AG München ein Fall zulässiger Altersdiskriminierung (Az. 171 C 28560/15).
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Quelle: www.datev.de