Versetzung – Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

Kategorie: Recht | 19. September 2017

Der Zehnte Senat des BAG hat bei dessem Fünften Senat angefragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung zur Verbindlichkeit von Weisungen des Arbeitgebers im Anwendungsbereich des § 106 GewO festhält. Der Fünfte Senat hat auf die Anfrage mitgeteilt, dass er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festhält (Az. 5 AS 7/17).

Weitere Informationen: Versetzung – Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Solarpaket I tritt am 16.05.2024 in . . .

Das sog. Solarpaket I wurde im Bundesgesetzblatt verkündet und tritt . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Die deutsche Wirtschaft befindet sich lt. BMWK auch zu Beginn . . . ... [weiterlesen]

Zum Abzug von Aufwendungen für Handwerkerleistungen . . . ...

Das FG Düsseldorf hatte über die Gewährung der Steuerermäßigung für . . . ... [weiterlesen]

Archiv