Versetzung – Verbindlichkeit einer unbilligen Weisung
Kategorie: Recht | 19. September 2017
Der Zehnte Senat des BAG hat bei dessem Fünften Senat angefragt, ob dieser an seiner Rechtsauffassung zur Verbindlichkeit von Weisungen des Arbeitgebers im Anwendungsbereich des § 106 GewO festhält. Der Fünfte Senat hat auf die Anfrage mitgeteilt, dass er an dieser Rechtsauffassung nicht mehr festhält (Az. 5 AS 7/17).
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Quelle: www.datev.de