Versicherungsfreier Rentner in Teilzeitbeschäftigung erhält keine höhere Rente
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Mai 2024
Ist ein Rentner weiterhin berufstätig, so ist er grundsätzlich versicherungsfrei und hat keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Die dennoch von seinem Arbeitgeber zu entrichtenden Beiträge wirken sich für den Beschäftigten nicht rentenerhöhend aus. Dies verstößt nicht gegen Verfassungsrecht. Dies entschied das LSG Hessen (Az. L 2 R 36/23).
Quelle: www.datev.de