Versicherungsschutz für Hundebiss
Kategorie: Recht | 19. August 2020
Das OLG Frankfurt hat zu der Frage Stellung genommen, wann eine bewusste Pflichtverletzung einer Hundehalterin vorliegt, sodass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für die Folgen eines Hundebisses nicht einstehen muss (Az. 7 U 47/19).
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Quelle: www.datev.de