Versorgungsempfänger hat Anspruch auf Beihilfe für eine Brille

Kategorie: Steuern und Recht | 24. November 2021

Ein erneuter Beihilfeantrag, dem nunmehr der erforderliche Verordnungsbeleg beigefügt wurde, kann nicht mit der Begründung abgelehnt werden, es sei bereits bestandskräftig über den Beihilfeanspruch entschieden worden. Dies entschied das VG Koblenz und verpflichtete die beklagte Pfälzische Pensionsanstalt, dem Kläger Beihilfe für seine Brille zu gewähren (Az. 5 K 360/21.KO).

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Quelle: www.datev.de

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