Verspätet am Check-in: Kein Anspruch auf Ersatz der Aufwendungen
Kategorie: Recht | 3. Januar 2020
Bei Anreise per Bahn zum Flughafen müssen Verspätungen eingeplant werden und beim Reiseveranstalter selbst angezeigt werden. Dies entschied das AG München (Az 114 C 23274/18).
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Quelle: www.datev.de