Verspätete Lohnzahlung – Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld

Kategorie: Recht | 28. Mai 2020

Das LAG Düsseldorf entschied, dass ein Arbeitgeber seiner Mitarbeiterin die aufgrund einer verspäteten Lohnzahlung entstandene monatliche Elterngelddifferenz zahlen muss (Az. 12 Sa 716/19).

Weitere Informationen: Verspätete Lohnzahlung – Arbeitgeber haftet für geringeres Elterngeld

Quelle: www.datev.de

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