Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation
Kategorie: Recht | 24. Juli 2017
Ein Studierender, der die Zahlung des Semesterbeitrags für das folgende Semester auch nicht nach Ergehen eines Exmatrikulationsbescheids fristgerecht vornimmt und sich darauf beruft, ihm habe hierfür ein entsprechender Geldbetrag nicht zur Verfügung gestanden, kann die Exmatrikulation nicht mehr abwenden. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 1167/16.MZ).
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Quelle: www.datev.de