Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation

Kategorie: Recht | 24. Juli 2017

Ein Studierender, der die Zahlung des Semesterbeitrags für das folgende Semester auch nicht nach Ergehen eines Exmatrikulationsbescheids fristgerecht vornimmt und sich darauf beruft, ihm habe hierfür ein entsprechender Geldbetrag nicht zur Verfügung gestanden, kann die Exmatrikulation nicht mehr abwenden. So entschied das VG Mainz (Az. 3 K 1167/16.MZ).

Weitere Informationen: Verspätete Zahlung von Semesterbeiträgen führt zur Exmatrikulation

Quelle: www.datev.de

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